Tattoo Reach
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Antrag auf Klage gegen die EU-Kommission zur Tattoo-REACH

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Antrag auf Klage gegen die EU-Kommission zur Tattoo-REACH

Am 19. August 2024 reichte der französische Tätowierer-Verband Syndicat National des Artistes Tatoueurs (S.N.A.T.), zusammen mit dem Vorsitzenden Cyril Auville (bekannt als Tin-Tin) und dem Rechtsanwalt Fabrice Di Vizio, eine Klage gegen die EU-Kommission ein. Der Anlass war die umstrittene Tattoo-REACH-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1907/2006), die strenge Beschränkungen für die in Tätowierfarben und Permanent Make-up verwendeten Chemikalien einführte. Die Tätowierer sehen in diesen Vorschriften eine Bedrohung für ihre Existenz und die gesamte Branche.

Hauptargumente der Klage

Die Kläger führen drei wesentliche Gründe für ihre Klage an:

  1. Unzureichende Bewertung der Gesundheitsrisiken: Sie argumentieren, dass die Behauptungen über die gesundheitlichen Risiken der Tätowierfarben auf Vermutungen und unzureichenden Studien basieren. Insbesondere gibt es keine schlüssigen Beweise dafür, dass bestimmte Pigmente in Tätowierfarben Krebs verursachen könnten.

  2. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: Die Verordnung verbietet Tätowierern die Verwendung von bestimmten Pigmenten, während medizinische Fachkräfte dieselben Substanzen weiterhin verwenden dürfen. Dies stellt eine Ungleichbehandlung dar.

  3. Einschränkung der unternehmerischen Freiheit: Die Tätowierer sehen ihre berufliche Freiheit durch die strikten Vorgaben der Verordnung stark eingeschränkt. Viele Farben, die bisher verwendet wurden, mussten entsorgt werden, was zu erheblichen finanziellen Verlusten führte.

Forderungen

Die Kläger fordern eine Entschädigung von insgesamt 50.000 Euro für entgangene Umsätze, Sachschäden und immaterielle Schäden. Zusätzlich fordern sie die Übernahme der Prozesskosten in Höhe von 5.000 Euro. Alternativ beantragen sie, dass das Gericht die Verordnung als rechtswidrig erklärt oder geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Rechtswidrigkeit anordnet.

Auswirkungen auf die Branche

Dieser Fall zeigt, dass die regulatorischen Maßnahmen der EU, insbesondere in Bezug auf Tätowierfarben, erhebliche Spannungen zwischen den Behörden und der Tattoo-Branche hervorrufen. Der Ausgang dieses Prozesses könnte nicht nur die Zukunft der Tattoo-Branche in Europa prägen, sondern auch als Präzedenzfall für zukünftige Vorschriften dienen.

Das Original kannst du hier lesen: SNAT Antrag auf Klage gegen die EU-Kommission zur Tattoo-REACH.

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